Studien- und Prüfungsausschuss
Was Sie wissen sollten
Jegliche Korrespondenzen an den Studien- und Prüfungsausschuss sind zu richten an:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II
06099 Halle (Saale)
Bitte beachten Sie: Ohne genaue Anschrift des Absenders sowie Angaben zum kompletten Studiengang kann die Post leider nicht berücksichtigt werden. Da es sich bei den Schreiben um individuelle Anliegen handelt, sind diese handschriftlich zu unterzeichnen.
Zusammensetzung des Ausschusses
Name | Funktion, Bereich |
---|---|
Prof. Dr. Ulrich Busse | Vorsitzender, Institut für Anglistik und Amerikanistik |
Prof. Dr. Sven Staffeldt (Vertreter: Dr. Jörg Wagner) | stellvertretender Vorsitzender, Germanistisches Institut |
Prof. Dr. Andreas Lau (Vertreterin: I. Blazek) | Institut für Sportwissenschaft |
Prof. Dr. Natascha Ueckmann (Vertreterin: Dr. Anke Auch) | Institut für Romanistik |
Prof. Andrzej Mokry | IMMS, Abt. Musikpädagogik |
Parang Farazmand (Vertreter: Alan van Keeken) | IMMS, Abt. Musikwissensschaft |
Dr. Tatjana Chelbaeva (Vertreterin: Dr. Eva Kowollik) | Seminar für Slavistik |
Dr. Sebastian Pfau (Vertreterin: Dr. Lies van Roessel) | IMMS, Abt. Medien- und Kommunikationswissenschaft |
Dr. Judith Pietschmann (Vertreterin: Dr. Anna Wessel) | IMMS, Abt. Sprechwissenschaft und Phonetik |
Nils Benedikt Christian Kupski (Vertreter:in: Aaron Rommeley, Elisabet Panteleeva) | studentische Vertretung |
Sitzungen des Ausschusses
Der Studien- und Prüfungsausschuss der Fakultät tagt innerhalb der Vorlesungszeit in der Regel am letzten Mittwoch des Monats. Die Anträge für die Bestätigung/ Ausgabe des Themas für die Abschlussarbeit sowie jegliche andere Anträge, Widersprüche o. ä. sind jeweils bis zum 15. des Monats im Prüfungsamt einzureichen.
Im Dezember und August finden keine Ausschusssitzungen statt, somit werden auch keine Themen für die Abschlussarbeiten vom Ausschuss bestätigt mit Start zum 1. Januar und 1. September.
Aufgaben des Ausschusses
- Einhaltung der Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen
- Prüfungsangelegenheiten, einschließlich Entscheidung über Rechtsbehelfe
- Anerkennungen von Leistungen, in der Regel nach Anhörung der jeweiligen Fachvertreterin bzw. des jeweiligen Fachvertreters (s. dazu auch "Beschlüsse des Ausschusses")
- Ausgabe der Themen der Abschlussarbeiten, Bestellung der Gutachterinnen bzw. Gutachter
- Bearbeitung von studentischen Anträgen und Widersprüchen