Studien- und Prüfungsausschuss
Was Sie wissen sollten
Jegliche Korrespondenzen an den Studien- und Prüfungsausschuss sind zu richten an:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II
06099 Halle (Saale)
Bitte beachten Sie: Ohne genaue Anschrift des Absenders sowie Angaben zum kompletten Studiengang kann die Post leider nicht berücksichtigt werden. Da es sich bei den Schreiben um individuelle Anliegen handelt, sind diese handschriftlich zu unterzeichnen.
Zusammensetzung des Ausschusses
Name | Funktion, Bereich |
---|---|
Prof. Dr. Ulrich Busse | Vorsitzender, Institut für Anglistik und Amerikanistik |
Prof. Dr. Sven Staffeldt (Vertreter: Dr. Jörg Wagner) | stellvertretender Vorsitzender, Germanistisches Institut |
Prof. Dr. Andreas Lau (Vertreter: Prof. Dr. Oliver Stoll) | Institut für Sportwissenschaft |
Prof. Dr. Natascha Ueckmann (Vertreterin: Dr. Anke Auch) | Institut für Romanistik |
Prof. Andrzej Mokry | IMMS, Abt. Musikpädagogik |
Parang Farazmand (Vertreter: Alan van Keeken) | IMMS, Abt. Musikwissensschaft |
Dr. Tatjana Chelbaeva (Vertreterin: Dr. Eva Kowollik) | Seminar für Slavistik |
Dr. Sebastian Pfau (Vertreterin: Dr. Lies van Roessel) | IMMS, Abt. Medien- und Kommunikationswissenschaft |
Dr. Judith Pietschmann (Vertreterin: Dr. Anna Wessel) | IMMS, Abt. Sprechwissenschaft und Phonetik |
Nils Benedikt Christian Kupski (Vertreter:in: Aaron Rommeley, Elisabet Panteleeva) | studentische Vertretung |
Sitzungen des Ausschusses
Der Studien- und Prüfungsausschuss der Fakultät tagt innerhalb der Vorlesungszeit in der Regel am letzten Mittwoch des Monats. Die Anträge für die Bestätigung/ Ausgabe des Themas für die Abschlussarbeit sowie jegliche andere Anträge, Widersprüche o. ä. sind jeweils bis zum 15. des Monats im Prüfungsamt einzureichen.
Im Dezember und August finden keine Ausschusssitzungen statt, somit werden auch keine Themen für die Abschlussarbeiten vom Ausschuss bestätigt mit Start zum 1. Januar und 1. September.
Aufgaben des Ausschusses
- Einhaltung der Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen
- Prüfungsangelegenheiten, einschließlich Entscheidung über Rechtsbehelfe
- Anerkennungen von Leistungen, in der Regel nach Anhörung der jeweiligen Fachvertreterin bzw. des jeweiligen Fachvertreters (s. dazu auch "Beschlüsse des Ausschusses")
- Ausgabe der Themen der Abschlussarbeiten, Bestellung der Gutachterinnen bzw. Gutachter
- Bearbeitung von studentischen Anträgen und Widersprüchen
Beschlüsse des Ausschusses
Leistungsanerkennung bei Fach- bzw. Hochschulwechsel sowie aus Auslandsaufenthalten
Der Studien- und Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28. April 2010 für die Anerkennung von in anderen (Teil-)Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen (auch im Ausland) erbrachten Leistungen für den neuen (Teil-)Studiengang eine einheitliche Verfahrensweise beschlossen:
1. Studienbewerber bzw. Studienbewerberinnen höherer Fachsemester von anderen Hochschulen/ Universitäten wenden sich mit den jeweils offiziell (von bisheriger Hochschule) bestätigten Notenübersichten direkt an die Fachstudienberatung des gewünschten Faches (s. jeweilige Institutsseite). Die Fachstudienberatung gibt dem Prüfungsamt/ Immatrikulationsamt eine Empfehlung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Die konkrete Modulanerkennung erfolgt nach vollzogener Immatrikulation mit dem unten stehenden Formular.
2. Studierende unserer Fakultät werden bei (Teil-)Studiengangwechsel gebeten, zwecks Beantragung der Anerkennung einzelner Leistungen als Modulleistung beim jeweiligen Modulverantwortlichen des Faches ausschließlich das vom Ausschuss bestätigte Formular zu benutzen.