Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Portal Prüfungsamt Philosophische Fakultät II

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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II

Telefon: 0345 55 24000
Telefon: 0345 55 24002
Telefax: 0345 55 27122

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät II
06099 Halle (Saale)

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Allgemeine Informationen

Abschlussdokumente

Sobald Sie alle Leistungen erbracht haben und diese auch im Löwenportal eingetragen sind, erstellen wir Ihre Abschlussdokumente. Sollten Ihnen im Löwenportal Fehler auffallen (z. B. Fehler im Titel der Abschlussarbeit, falsche Note etc.), melden Sie diese umgehend dem Prüfungsamt, damit die Korrekturen vor der Erstellung der Unterlagen vorgenommen werden können.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Vor- und Nachname so auf den Abschlussdokumenten ausgegeben wird, wie Sie immatrikuliert sind. Sollte noch ein zweiter Vorname ergänzt oder Ihr Name korrigiert werden müssen, dann wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt.

Sind Ihre Unterlagen erstellt, werden diese von der Dekanin/vom Dekan und der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben und wir informieren Sie per E-Mail, wenn Ihre Abschlussdokumente zur Abholung im Prüfungsamt vorliegen.

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transcript of Records (dt./engl.)
  • Diploma Supplement (dt./engl.)

Die Abschlussdokumente tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Einzelleistung erbracht worden ist.

Die Unterlagen können Sie entweder

  • persönlich zu den Sprechzeiten (oder nach individueller Terminvereinbarung) abholen oder
  • sich per Post zustellen lassen, wenn Sie das Porto für einen Großbrief (1,60 € Briefmarke und ggf. Einschreibeaufkleber) und Ihre Adresse ans Prüfungsamt senden oder per E-Mail einen Porto-Code (#PORTO) und Ihre Adresse schicken oder
  • Sie lassen Ihre Unterlagen mit einer Vollmacht abholen.

Abschlussarbeit

Informationen zur BA-/MA-Abschlussarbeit

Die Übersichten zu den BA-/MA-Abschlussarbeiten enthalten nähere Informationen:

  • zu den Leistungspunkten (LP), die zur Anmeldung notwendig sind
  • zur Bearbeitungszeit
  • zum Umfang der Arbeit
  • zur mdl. Prüfung/Verteidigung
  • zur Sprache

Übersicht BA-Abschlussarbeiten
Infos zu BA_Abschlussarbeiten.pdf (94,4 KB)  vom 07.04.2021

Übersicht MA-Abschlussarbeiten
Infos zu MA_Abschlussarbeiten.pdf (101,2 KB)  vom 07.04.2021

Anmeldung der Abschlussarbeit

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist zum 01. des Folgemonats möglich, dafür reichen Sie die folgenden Unterlagen bis zum 15. des laufenden Monats ein:

  • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag (inkl. der Unterschriften der Prüferinnen bzw. Prüfer)
  • Immatrikulationsbescheinigung für das lf. Semester
  • ggf. Anlage zum Zulassungsantrag (wenn die erforderlichen Leistungspunkte erbracht, aber noch nicht im Löwenportal eingetragen sind)

Alle eingegangenen Anmeldungen werden vom Studien- und Prüfungsausschuss behandelt, der Beschluss des Studien- und Prüfungsausschusses wird Ihnen Ende des Monats durch das Prüfungsamt per Post zugestellt und die Anmeldung ins Löwenportal eingetragen (dann sichtbar unter dem Menüpunkt "Angemeldete Module und zugehörige Prüfungen").

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Wichtig

Eine Anmeldung der Abschlussarbeit zum
01. Januar und
01. September
ist  ausgeschlossen, da der Studien- und Prüfungsausschuss in den Monaten Dezember und August nicht tagt und somit auch keine Themen vom Ausschuss in dieser Zeit bestätigt werden können.

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Das Thema der Abschlussarbeit kann einmal zurückgegeben werden. Die Themenrückgabe kann nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Themas erfolgen und ist dem Studien- und Prüfungsausschuss schriftlich anzuzeigen.

Bearbeitungszeit

Sollte es durch die Studien- und Prüfungsordnung nicht anders geregelt sein, stehen für die Bearbeitung von Bachelor-Arbeiten in der Regel 3 Monate zur Verfügung und für die Bearbeitung von Master-Arbeiten in der Regel 6 Monate (s. oben "Informationen zur BA-/MA-Abschlussarbeit"). Sollten Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit benötigen, kann dies gemäß der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-Studium § 20, Abs. 12 beim Studien- und Prüfungsausschuss mit einer entsprechenden Begründung und Befürwortung des Betreuers beantragt werden.

Im Falle von Krankschreibungen verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankschreibung. Bitte reichen Sie eventuell vorliegende Krankenscheine umgehend im Prüfungsamt ein.

Abgabe der Abschlussarbeit

Im Prüfungsamt sind fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit und eine PDF-Datei einzureichen (Ausnahme: Ihre Prüferinnen bzw. Prüfer haben auf dem Zulassungsantrag explizit auf eine gebundene Fassung verzichtet). Der Eingang wird auf allen drei Exemplaren bestätigt, ein Exemplar verbleibt im Prüfungsamt, die anderen beiden Exemplare werden an die Prüferinnen bzw. Prüfer weitergeleitet. Die Prüferinnen bzw. Prüfer haben in der Regel acht Wochen Zeit, um Ihre Arbeit zu bewerten.

Sollten Ihre Prüferinnen bzw. Prüfer auf eine gebundene Fassung der Arbeit verzichten und Ihnen auf dem Zulassungsantrag bestätigt haben, dass eine PDF-Datei ausreichend ist, dann muss im Prüfungsamt trotzdem mind. ein gebundenes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit eingereicht werden. Das Exemplar für das Prüfungsamt kann beidseitig gedruckt werden. Nach Absprache mit Ihren Prüferinnen bzw. Prüfern geben Sie die PDF-Datei dann entweder auf einem Datenträger ab oder senden einen Link zu Ihrer Abschlussarbeit per E-Mail ans Prüfungsamt (z. B. Cloud, Webserver der MLU). Die E-Mail wird dann durchs Prüfungsamt mit den Begutachtungsfristen an die Prüferinnen bzw. Prüfer weitergeleitet.

Akteneinsicht

Sie haben die Möglichkeit bis ein Jahr nach Ihrem Abschluss des Studiums auf Antrag Einsicht in Ihre Prüfungsakte zu nehmen. Der formlose Antrag ist beim zuständigen Prüfungsamt zu stellen.

Anerkennung von Leistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen bzw. Teilstudiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen muss das Formular zur Modulanerkennung von der jeweils zuständigen Fachstudienberatung unterzeichnet und im Prüfungsamt abgegeben werden. Darüber hinaus reichen Sie bitte den für die Anerkennung vorhandenen Auszug über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Transcript of Records/Zertifikat/Schein/Zeugnis) beim Prüfungsamt ein.

Der Fachstudienberatung sind neben dem Auszug über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Transcript of Records/Zertifikat/Schein/Zeugnis) ggf. Modulbeschreibungen/Lehrveranstaltungsbeschreibungen/Leistungsbescheinigungen und weitere erläuternde Unterlagen, wie Studienordnungen und Mitschriften, die eine thematische Einordnung erleichtern, vorzulegen.

ASQ

Ausführliche Informationen zu den Allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) finden Sie auf den Seiten des ASQ-Büros.

Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen als ASQ-Modul stellt das ASQ-Büro ein Formular zur Verfügung, welches während der Sprechzeiten des ASQ-Büros persönlich mit allen dazugehörigen Unterlagen einzureichen ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Die Beratungsstelle für Inklusion, die in der Stabsstelle Vielfalt und Chancengleicheit verankert ist, berät und unterstützt Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.

Exmatrikulation

Wenn Sie sich exmatrikulieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine formgerechte Exmatrikulation über das Immatrikulationsamt.

Den Antrag auf Exmatrikulation und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

Exmatrikulation ohne Abschluss/ Hochschulwechsel

Sollten sie ihr Bachelor- oder Master-Studium nicht erfolgreich beenden können, ihr Studium abbrechen und/oder die Hochschule wechseln, erhalten Sie auf Antrag beim Prüfungsamt und gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung ein Transcript of Records, in dem die bereits abgeschlossenen Module dokumentiert sind.

Alternativ können Sie sich über das Löwenportal eine Leistungsübersicht über Ihre erbrachten Leistungen erstellen.

Krankmeldung

Sollten Sie einen Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, reichen Sie bitte den entsprechenden von der Ärztin bzw. dem Arzt unterschriebenen Krankenschein im Prüfungsamt ein (elektronisch, per Post oder persönlich). Bitte machen Sie die Diagnosedaten auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unkenntlich und geben Sie zusätzlich Ihre Matrikelnummer, Prüfungsdatum, ggf. Name der Prüferin bzw. des Prüfers und Modultitel mit an.

Im Falle von Krankschreibungen die in die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit fallen, verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankschreibung. Bitte reichen Sie dafür die vorliegenden Krankenscheine umgehend im Prüfungsamt ein.

Modul- und Prüfungsanmeldung

Modulanmeldung

Die Modulanmeldung ist für alle Studierenden zwingend erforderlich, da sonst die Prüfungsanmeldung über das Löwenportal nicht möglich ist. Die Modulanmeldung ist für alle frei geschalteten Module möglich. Zugelassen wird, wer im Studiengang bzw. Teilstudiengang immatrikuliert ist, weitere Teilnahmevoraussetzungen regeln die Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

Prüfungsanmeldung/-abmeldung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung ist in der Regel die Anmeldung zum Modul. Die Anmeldung zu den Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen und die Meldung zu deren Wiederholungen hat über das Löwenportal, in besonderen Ausnahmefällen über das Prüfungsamt spätestens zwei Wochen vor der Leistung zu erfolgen und wird wirksam, sofern Sie die Anmeldung nicht eine Woche vor der Modulteilleistung bzw. der Modulleistung über das Löwenportal, in besonderen Ausnahmefällen über das Prüfungsamt widerrufen haben. Bei der Fristberechnung für den Rücktritt wird der Tag der Prüfungsleistung nicht mitgerechnet. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete Modulleistung bzw. Modulteilleistung gilt als nicht angemeldet.

Anmeldung zum 3. Versuch

Die Anmeldung zum 3. Versuch einer Prüfung ist nur persönlich über das Prüfungsamt möglich. Um Wartezeiten zu verringern, können Sie zur Sprechzeit das Formular zur Anmeldung ausgefüllt mitbringen.

Nicht-Bestehen von Leistungen

Sollten Sie eine Modulteilleistung nicht bestehen, ist nur diese zu wiederholen und nicht alle bereits bestandenen Modulteilleistungen des Moduls.

Nicht bestandene Modulleistungen bzw. -teilleistungen können zweimal wiederholt werden. Hiervon ausgenommen ist das Abschlussmodul Bachelor-Arbeit bzw. das Abschlussmodul Master-Arbeit, das nur einmal wiederholt werden darf.

Ist die zweite Wiederholung einer Modulleistung bzw. -teilleistung nicht bestanden, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Das endgültige Nicht-Bestehen eines Pflichtmoduls führt zum Ausschluss vom Studium; bei Wahlpflichtmodulen kann das Nicht-Bestehen durch ein erfolgreich absolviertes weiteres Wahlpflichtmodul ausgeglichen werden.

Studiengangwechsel

Informationen zum Studiengangwechsel finden Sie hier.

Wechsel in eine neue Studien- und Prüfungsordnung

Sollte es für Ihren Studiengang bzw. Ihren Teilstudiengang eine neue Studien- und Prüfungsordnung geben, in der ein Wechsel für die bereits im Studium befindlichen Studierenden geregelt ist, können Sie durch eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt die Wirksamkeit dieser neuen Studien- und Prüfungsordnung für sich beantragen.

Bewerbung höheres Fachsemester (Einstufungsbescheid)

Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester (Einstufungsbescheid) finden Sie hier.

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